Damit der Umzug in unsere Einrichtung so reibungslos wie möglich verläuft: Auf dieser Seite erhalten künftige Bewohner:innen und ihre Angehörige wichtige Informationen und wertvolle Hinweise, die den Aufnahmeprozess für beide Seiten erleichtern.
Sie können sich vorstellen, dass Sie oder einer Ihrer Angehörigen sich bei uns wohlfühlt? Dann vereinbaren Sie gerne ein Beratungsgespräch mit uns. Wir informieren Sie umfassend und leiten die ersten Schritte der Anmeldung in die Wege.
Voraussetzung für eine Aufnahme bei uns ist das Vorliegen von mindestens einem der nachfolgend genannten Punkte:
Des Weiteren muss für die Bewohner:innen bei Aufnahme mindestens ein Pflegebedarf nach Pflegegrad 4 oder 5 vorliegen und das Alter muss zwischen 18 und 65 Jahren liegen.
Wir informieren und beraten Sie vorab über die beteiligten Kostenträger für einen Heimplatz und unterstützen Sie bei der Beantragung möglicher Kostenübernahmeansprüche. Vereinbaren Sie einen Termin per Telefon oder über unsere Anfrage.
Auch die vollstationäre Pflege über einen kurzen Zeitraum können wir Ihnen anbieten. Sie wird im Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) § 42 geregelt und steht Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5 zu. Des Weiteren können Leistungen der Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Während eines solchen Aufenthaltes ist auch das therapeutische Angebot inbegriffen.
In der nachstehenden Datei erhalten Sie Informationen über die letzte Begutachtung der Einrichtung durch den "Medizinischen Dienst der Krankenkassen" (MDK).
Qualitätsbericht 08/2024